§ 1 Allgemeines
(1) Vertragliche Leistungen und Angebote der Stoffhandels GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen. Mit Kenntnisnahme dieser Geschäftsbedingungen stimmt der Vertragspartner deren Einbeziehung in den mit der Stoffhandels GmbH zu schließenden Vertrag zu.
(2) Nebenabreden, Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von der Stoffhandels GmbH schriftlich bestätigt werden.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Bestandteil der Vereinbarung zwischen den Parteien, auch wenn die Stoffhandels GmbH einer etwaigen Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Stoffhandels GmbH sind unverbindlich. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
(2) Die Stoffhandels GmbH ist berechtigt, Angebote des Vertragspartners innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang anzunehmen. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Stoffhandels GmbH die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich - auf dem Postweg oder per Email - bestätigt oder die Lieferung ausführt. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand wird nur die Ware, die von der Stoffhandels GmbH ausdrücklich bestätigt bzw. auf die Bestellung des Vertragspartners hin versandt wird.
(2) Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Rechtschreibfehler, Design- und technische Änderungen sind möglich, ohne dass dadurch Rechte des Vertragspartners begründet werden. Die Ware gilt erst dann als nicht mehr vertragsgemäß, wenn eine mehr als nur geringfügige und unwesentliche Abweichung von der Produktbeschreibung vorliegt.
§ 4 Lieferung und Zahlung
(1) Die Stoffhandels GmbH ist berechtigt, die Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware erst nach Ablauf der in § 5 genannten zweiwöchigen Widerrufsfrist zu bewirken.
(2) Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Der Mindestbestellwert beträgt 10 EUR.
(4) Warenlieferungen der Stoffhandels GmbH erfolgen nur gegen Vorkasse (Kreditkarte, Paypal, Paysafecard, Switch, Solo, Maestro und Banküberweisung).
(5) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, nach Erhalt einer Auftragsbestätigung durch Überweisung (unter Angabe der Kundennummer) oder per Kreditkarte, Paypal, Paysafecard, Switch, Solo, Maestro zu zahlen.
(7) Stoffhandels GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese der Vertragsabwicklung förderlich und für den Vertragspartner zumutbar sind.
(8) Die Abtretung einer gegen die Stoffhandels GmbH bestehenden Forderung ist dem Vertragspartner nicht gestattet, es sei denn, Stoffhandels GmbH stimmt ausdrücklich und schriftlich zu.
(9) Angebote (Special Offer), abgabe nur in Haushaltsmengen, max. 5 stk pro Farbe bzw Artikel.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum der Stoffhandels GmbH.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung.
(2) Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung an Stoffhandels GmbH geschickt werden.
(3) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Ware leistet Stoffhandels GmbH zunächst nach Wahl des Vertragspartners Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Stoffhandels GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern und die andere durchzuführen, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt.
(5) Stoffhandels GmbH ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche jeweils innerhalb von drei Wochen ab Meldung des Mangels durchzuführen.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) zu verlangen.
Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu.
(7) Zur Erhaltung etwaiger Gewährleistungsansprüche obliegt es dem Vertragspartner, die Ware bei Ankunft unverzüglich zu untersuchen. Transportschäden und offensichtliche Mängel sind Stoffhandels GmbH innerhalb einer Woche anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(8) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung durch Gebrauch. Werden Wartungs- oder Pflegeanweisungen der Stoffhandels GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Zubehörteile unsachgemäß montiert, Teile ausgewechselt oder Pflegemittel verwendet, die nicht dem hohen Qualitätsstandard von Stoffhandels GmbH genügen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
(9) Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von Stoffhandels GmbH bestimmt wird.
§ 8 Haftung
(1) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten beschränkt sich die Haftung der Stoffhandels GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Stoffhandels GmbH.
(2) Im Übrigen haftet Stoffhandels GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - beruhen. Soweit ihr keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, beschränkt sich die Haftung Stoffhandels GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Datenschutz
Zur Auftragsabwicklung speichert Stoffhandels GmbH die personenbezogenen Daten des Vertragspartners und
gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen Stoffhandels GmbH und dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren Gehalt dem Zweck der ersetzten am nächsten kommt. Die Geltung von nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abbedungenem oder ergänztem Gesetzesrecht bleibt unberührt.
Stoffhandels GmbH - Wien - Dezember 2007








